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   OVG Schleswig-Holstein, 13.10.1999 - 2 L 116/97   

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OVG Schleswig-Holstein, 13.10.1999 - 2 L 116/97 (https://dejure.org/1999,7552)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13.10.1999 - 2 L 116/97 (https://dejure.org/1999,7552)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13. Oktober 1999 - 2 L 116/97 (https://dejure.org/1999,7552)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 9 A 142/97
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.10.1999 - 2 L 116/97
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 24.85

    Verteilung des Erschließungsaufwands bei Eckgrundstücken

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.10.1999 - 2 L 116/97
    Letzeres führt zu einem weiteren Mangel der Regelung, weil eine Beitragsentlastung entsprechend dem Verhältnis der Frontlängen zur Folge hat, daß bei einer Gesamtbetrachtung das Eckgrundstück geringer belastet wird als ein gleich großes Mittelgrundstück an der am aufwendigsten ausgebauten und damit "teuersten" Straße (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 13.12.1985 - 8 C 24.85 -, DVBl. 1986, 349).

    Zur Vermeidung unbilliger Härten im Sinne des § 11 KAG i.V.m. § 227 Abs. 1 AO geboten ist dies jedoch nicht (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 13.12.1985, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 22.01.1997 - 9 L 6290/95

    Straßenausbau; Heranziehung von Grundstücken; Differenzierung nach

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.10.1999 - 2 L 116/97
    Dagegen könnten Bedenken erhoben werden, weil dies auch gilt, wenn - wie hier - die betroffenen Grundstücke gänzlich dem Innenbereich (§ 34 BauGB) zuzuordnen sind und deshalb insgesamt Baulandqualität besitzen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 22.01.1997 - 9 L 6290/95 -, NdsVBl. 1997, 180).

    Sie sind vielmehr mit einem geringeren Nutzungsfaktor in die Verteilung einzustellen (Urteil des Senats vom 11.02.1998 - 2 L 74/96 -, NordÖR 1998, 868; vgl. auch Nds. OVG, Urteil vom 22.01.1997, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.12.1994 - 2 L 330/91
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.10.1999 - 2 L 116/97
    Durch die Mehrfacherschließung eines Grundstücks wird der durch den Ausbau einer dieser Anlagen (Einrichtungen) gebotene Vorteil nicht gemindert (Urteil des Senats vom 08.12.1994 - 2 L 330/91 -, Die Gemeinde 1995, S. 83 = SchlHA 1995, 164); dies schließt eine Eckgrundstücksermäßigung zu Lasten anderer Beitragspflichtiger aus (Urteil des Senats vom 08.11.1995 - 2 L 175/95 -, Die Gemeinde 1996, 295).

    Gegenteiliges hat der Senat auch nicht durch Urteil vom 08.12.1994 (- 2 L 330/91 -, Die Gemeinde 1995, S. 83 = SchlHA 1995, 164), das das Verwaltungsgericht u.a. zum Beleg seiner Auffassung zitiert hat, entschieden.

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.02.1999 - 2 L 146/96
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.10.1999 - 2 L 116/97
    Überwiegen demzufolge die Vorteile der Befestigung die Nachteile des niveaugleichen Ausbaus, ist die (Teil-)Maßnahme beitragsfähig (OVG Schleswig, Urteil vom 24.02.1999 - 2 L 146/96 - NordÖR 1999, 311).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.09.1997 - 2 L 198/96
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.10.1999 - 2 L 116/97
    Hinsichtlich der Auswahl der Materialien steht der Gemeinde ein weiter Ermessensspielraum zu (vgl. Urteil des Senats vom 16.09.1997 - 2 L 198/96 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.07.1999 - 2 M 31/98
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.10.1999 - 2 L 116/97
    Diese Fläche wäre maximal zu 1/10 in Ansatz zu bringen, weil sie als Außenbereichsfläche gilt (siehe Beschluß des Senats vom 28.07.1999 - 2 M 31/98 -), so daß sie sich nur marginal auf die Höhe des Beitragssatzes auswirken würde; zumal weiterhin zu berücksichtigen ist, daß der Aufwand im Verhältnis der zulässigen Geschoßflächen und nicht der Grundstücksflächen zu verteilen ist.
  • BVerwG, 11.12.1987 - 8 C 85.86

    Erschließungsbeitragspflicht der Deutschen Bundesbahn für ein als Bahnhofsgelände

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.10.1999 - 2 L 116/97
    Ausschlaggebend für den Artzuschlag ist das Vorhandensein einer gegenüber der Wohnnutzung qualifizierten Nutzungsart (BVerwG, Urteil vom 11.12.1987, KStZ 1988, 51), die wegen ihrer im Vergleich zur Wohnnutzung gesteigerten Abhängigkeit von der qualitativen Ausgestaltung der Straße im Falle einer vorteilhaften Straßenbaumaßnahme mit zusätzlichen Vorteilen für den Grundstückseigentümer verbunden ist.
  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74

    Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.10.1999 - 2 L 116/97
    Da selbst eine Unvollständigkeit einer Beitragssatzung nicht schon kraft Bundesrecht (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 28. November 1975 - IV C 45.74 -, NJW 1976, 1115) oder Landesrecht die Nichtigkeit "teilbarer" Vorschriften der Satzung bewirkt, muß dies erst recht gelten, wenn die nichtige Regelung - wie die Eckgrundstücksvergünstigungsregelung - kein notwendiger Bestandteil der Satzung ist und demzufolge mit ihrem Wegfall die Satzung nicht unvollständig wird.
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.05.1999 - 2 K 23/97

    Ausgestaltung von Regelungen zum Anschlussbeitrag für die Abwasserentsorgung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.10.1999 - 2 L 116/97
    Nach Auffassung des Senats (vgl. Urteil vom 26. Mai 1999 - 2 K 23/97 -, NordÖR 1999, 304) ist jedoch die Anwendung der Tiefenbegrenzungsregelung auch auf Grundstücke in innerörtlichen Kernzonen aus Praktikabilitätsgründen zulässig.
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.10.1997 - 2 L 281/95

    Öffentliche Einrichtung; Ausbaubeitragsrecht; Straße; Beitragspflichtig;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.10.1999 - 2 L 116/97
    Die sachliche Beitragspflicht ist mit dem Abschluß der Maßnahme entstanden (OVG Schleswig, Urteil vom 28. Oktober 1997 - 2 L 281/95 -, Die Gemeinde 1998, 98 = NordÖR 1998, 88).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.11.1995 - 2 L 175/95
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.2008 - 6 A 11081/08

    Ausbaubeitragsrecht; Entstehung und Gemeindeanteil; Berücksichtigung von

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. 6 A 56/75.OVG, AS 14, 321, ESOVGRP; 6 A 12181/90.OVG, ESOVGRP) und anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. OVG N-W, 15 A 3907/92, KStZ 1997, 117, juris; OVG S-H, 2 L 116/97, juris; OVG M-V, 6 M 93/97, DVBl 1998, 56, juris; a.A. OVG SL, 1 R 4/00, AS 29, 303) muss im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragspflicht die nach § 2 Abs. 1 Satz 1 KAG erforderliche Satzung nicht vorhanden sein; es reicht, wenn eine später erlassene Ausbaubeitragssatzung sich Rückwirkung auf den Zeitpunkt des Entstehens der Beitragspflicht beimisst.
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2022 - 2 LA 463/18

    Straßenausbaubeitragserhebung in Schleswig-Holstein; Entstehen der sachlichen

    Insoweit ist nämlich zu berücksichtigen, dass die ...-Straße eine reine Wohnstraße ist und zwischen der grau asphaltierten Fahrbahn und dem davon nunmehr optisch abgesetzten, mit roten Steinen gepflasterten Gehweg ein ebenfalls grau asphaltierter Parkstreifen verläuft, den ein abgesenkter Bordstein und eine graugepflasterte Regenrinne von der Straße optisch trennen (vgl. dazu die zum Schriftsatz des Klägers vom 27. Juli 2018 eingereichten Lichtbilder, Bl. 134, 136-140 GA; Urteil des Senats vom 13. Oktober 1999 - 2 L 116/97 -, juris, Rn. 23 zum verbessernden Ausbau eines erweiterten Gehweges, der zu Lasten der Anliegerstraße niveaugleich ausgebaut worden ist).

    Der Senat hält in ständiger Rechtsprechung in einer Anliegerstraße bei einer Ausbaubreite von 4, 50 m Begegnungsverkehr für gefahrlos möglich (vgl. dazu Urteil des Senats vom 24. Februar 1999 - 2 L 146/96 - juris, Rn. 10 f. zu einer Verschmälerung der Fahrbahn von 8, 00 auf 5, 00 m; Urteil des Senats vom 13. Oktober 1997 - 2 L 116/97 -, juris, Rn. 23 zu einer Verringerung der Fahrbahnbreite von 4, 50 m auf 3, 50 m bei unveränderter Straßentrasse in einer reinen Wohnstraße mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h; Driehaus/ Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 11. Auflage 2022, S. 823, Rn. 96 m. w. N. keine Funktionsbeeinträchtigung bei einer Verschmälerung einer in einem reinen Wohngebiet verlaufenden Fahrbahn um 0, 50 m auf 4, 50 m), wie dies auch das Verwaltungsgericht bereits ausgeführt hat (UA Seite 7).

    Soweit der Kläger dazu sinngemäß geklärt wissen will, ob der Rückbau der Anliegerstraße von 5, 00 m auf 4, 50 m zugunsten der Verbreiterung des Gehweges zur Kompensation ausreiche, also, ob die Nachteile gegenüber den Vorteilen überwiegen, ist diese Frage ebenfalls bereits in der Rechtsprechung des Senats im Sinne einer hinreichenden Kompensation geklärt (vgl. Urteil des Senats vom 13. Oktober 1997 - 2 L 116/97 -, juris, Rn. 23 zur Verringerung der Fahrbahnbreite von 4, 50 m auf 3, 50 m bei unveränderter Straßentrasse in einer reinen Wohnstraße mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h; dazu auch Driehaus/ Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 11. Auflage 2022, S. 823, Rn. 96 mit Verweis auf OVG Lüneburg, Urteil vom 19. September 1988 - 9 A 21/87 - n. v.: keine Funktionsbeeinträchtigung bei einer Verschmälerung einer in einem reinen Wohngebiet verlaufenden Fahrbahn um 0, 50 m auf 4, 50 m; noch Urteil des Senats vom 24. Februar 1999 - 2 L 146/96 -, juris, Rn. 10 f., wonach eine von 8, 00 m auf 5, 00 m verringerte Fahrbahnbreite einer Anliegerstraße als vorteilsüberwiegend - weil nicht für den fließenden Verkehr funktionsbeeinträchtigend - angesehen worden ist), ohne dass der Kläger insoweit erneuten Klärungsbedarf aufgezeigt hätte.

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.12.2007 - 2 MB 24/07

    Straßenausbaubeitrag - Entstehen der sachlichen Beitragspflicht

    Grundlage der Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen kann nur eine Satzung sein, die zum Zeitpunkt des Abschlusses der abzurechnenden Straßenbaumaßnahme Geltung hat (Senatsurt. v. 13.10.1999 - 2 L 116/97 - Die Gemeinde 2000, 43; Habermann in: Dewenter/Habermann/Riehl/Steenbock/Wilke, KAG, § 8 Rdnr. 291).

    Allerdings hat der Senat seine o.g. Rechtsprechung nicht weiter fortgeführt, sondern die Frage nach der Entstehung der sachlichen Ausbaubeitragspflicht in späteren Entscheidungen stets offen lassen können (vgl. Urt. v. 28.10.1997 - 2 L 281/95 -Die Gemeinde 1998, 98, 102, v. 13.10.1999 - 2 L 116/97 - Die Gemeinde 2000, 43 und v. 13.05.2004 - 2 LB 78/03 - Beschl. v. 29.06.2006 - 2 MB 4/06 -).

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2008 - 2 LB 42/07

    Ausbaubeitrag, Entstehen der sachlichen Beitragspflicht

    Der Senat hat seine o.g. Rechtsprechung nicht weiter fortgeführt, sondern die Frage nach der Entstehung der sachlichen Ausbaubeitragspflicht in späteren Entscheidungen zunächst stets offen lassen können (vgl. Urt. v. 28.10.1997 - 2 L 281/95 -, Die Gemeinde 1998, 98, 102, v. 13.10.1999 - 2 L 116/97 -, Die Gemeinde 2000, 43 und v. 13.05.2004 - 2 LB 78/03 - Beschl. v. 29.06.2006 - 2 MB 4/06 -).
  • VG Schleswig, 11.01.2012 - 9 A 35/10

    Ausbaubeitrag - Kein Artzuschlag bei Vermietung von Ferienwohnungen)

    Bei einer solchen Vermietung von Räumlichkeiten an Feriengäste besteht aus Sicht der Kammer keine Rechtfertigung für die Annahme einer gewerblichen Nutzung und für einen daran anknüpfenden Artzuschlag, obwohl dies nach einem Urteil des OVG Schleswig (vom 13.10.1999 - 2 L 116/97 - SchlHA 2000, 43) der Fall sein soll.

    Entscheidend ist danach der allgemeine Charakter der Nutzung und nicht der individuelle Umfang des Verkehrs gerade zum Zeitpunkt der Entstehung des Beitragsanspruchs (vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht: BVerwG, Urt. v. 11.12.1987 - 8 C 85/86 - BVerwGE 78, 321; VGH Kassel, Urt. v. 24.11.1994 - 5 UE 255/94 - NVwZ-RR 1995, 350; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl. 2007, § 36 Rn. 5 mit § 18 Rn. 59 f.; entsprechend zum Ausbaubeitragsrecht: OVG Lüneburg, Urt. v. 21.11.1988 - 9 OVG A 68/87 - AgrarR 1990, 179; OVG Schleswig, Urt. v. 13.10.1999 - 2 L 116/97 - SchlHA 2000, 43; OVG Magdeburg, Beschl. v. 19.11.2004 - 2 M 337/04 - in juris Rn. 8; Driehaus a.a.O. § 36 Rn. 5; Habermann, a.a.O. Rn. 252; Thiem/ Böttcher, a.a.O. § 8 Rn. 676 f.).

    Wie sich aus den obigen Entscheidungsgründen ergibt, weicht die Kammer mit diesem Urteil von einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig (OVG Schleswig, Urt. v. 13.10.1999 - 2 L 116/97 - SchlHA 2000, 43) ab.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.11.2014 - 1 K 14/11

    Wirksamkeit der Kurabgabensatzung einer Gemeinde

    Ob schließlich die Einnahmeseite der Kalkulation rechnerisch fiktiv um die entgangenen Kurbeiträge zu erhöhen war, die der Antragsgegnerin durch gesetzlich nicht gebotene Befreiungen und Ermäßigungen aus sozialen Gründen nach § 11 Abs. 5 KAG M-V entgehen oder ob diese Einnahmeausfälle auf die verbliebenen Kurabgabepflichtigen umverteilt werden konnten, musste der Senat nach alledem nicht mehr entscheiden (vgl. zur Frage des Ausgleichs des ermäßigten Beitrags durch eine Eckgrundstücksvergünstigung im Ausbaubeitragsrecht einerseits OVG Schleswig, Urt. v. 13.10.1999 - 2 L 116/97 -, juris Rn. 32, und andererseits VG Leipzig, Urt. v. 07.04.2014 - 6 K 410/12 -, juris Rn. 27).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2003 - 2 LB 118/02
    Da die Satzungen vor Abschluss der Baumaßnahme, mithin vor Entstehen der sachlichen Beitragspflicht in Kraft getreten sind, finden sie allein Anwendung (vgl. Urt. d. Senats v. 13.10.1999 - 2 L 116/97 -, Die Gemeinde 2000, 43) und nicht die mit dem 19. November 1997 außer Kraft getretene Vorgängersatzung vom 15. Februar 1994, die im Gegensatz zur ABS 1997 eine sogenannte Eckermäßigung vorsah.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt. v. 13.10.1999 - 2 L 116/97 -, Die Gemeinde 2000, 43) ist eine solche Regelung zu Lasten der Gemeinde zwar zulässig aber nicht geboten.

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2009 - 2 LB 15/09

    Eine durch den Ausbau verwirklichte Gestaltungsvielfalt als Annahme einer

    Für die Beitragserhebung kann nur die Satzung maßgeblich sein, die im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht mit der Verwirklichung des Bauprogramms und der Abnahme der Bauarbeiten in Kraft war (vgl. Senatsurt. v. 13.10.1999 2 L 116/97 -, Die Gemeinde 2000, 43; Böttcher in: Thiem/Böttcher, KAG, Stand: September 2008, § 8 Rn. 215; Habermann, in: Dewenter/Habermann/Riehl/Steenbock/Wilke, KAG, Stand: März 2009, Rn. 291).
  • OVG Sachsen, 08.03.2018 - 5 A 593/15

    Eigenständige Verkehrsanlage; Eckgrundstücksermäßigung; Kappungsgrenze für

    Deshalb wird der zur Beitragserhebung berechtigende Vorteil durch das bloße Gegebensein einer Ecklage nicht gemindert (OVG Schl.-H., Urt. v. 13. Oktober 1999 - 2 L 116/97 -, juris Rn. 32).

    Hierzu wird teilweise die Auffassung vertreten, der Umstand, dass insbesondere der Eigentümer eines mehrfach erschlossenen Wohngrundstücks subjektiv von einem eventuellen "Überangebot" an Vorteilen durch mehrere gut ausgebaute Straßen keinen Gebrauch machen möge und vernünftigerweise auch keinen Gebrauch mache, könne nicht im Rahmen der Aufwandsverteilung zulasten anderer, sondern nur zulasten er öffentlichen Hand Berücksichtigung finden (OVG Schl.-H., Urt. v. 13. Oktober 1999 - 2 L 116/97 -, juris Rn. 32).

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2012 - 4 LB 5/12

    Kein Artzuschlag für Ferienwohnungen

    Das Verwaltungsgericht hat die Berufung zugelassen, weil die Entscheidung von dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom 13. Oktober 1999 (2 L 116/97 -, SchlHA 2000, 43) abweiche.

    Ausschlaggebend für den Artzuschlag ist das Vorhandensein einer gegenüber der Wohnnutzung qualifizierten Nutzungsart (BVerwG, Urt. v. 11.12.1987 - 8 C 85.86 -, BVerwGE 78, 321 zum Erschließungsbeitragsrecht), die wegen ihrer im Vergleich zur Wohnnutzung gesteigerten Abhängigkeit von der qualifizierten Ausgestaltung der Straße im Falle einer vorteilhaften Straßenbaumaßnahme mit zusätzlichen Vorteilen für den Grundstückseigentümer verbunden ist (OVG Schleswig, Urt. v. 13.10.1999 - 2 L 116/97 - SchlHA 2000, 43).

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.09.2007 - 2 LB 21/07

    Ausbaubeitrag; Tiefenbegrenzung; Kommunalabgaben; Ausbaubeitrag; Tiefenbegrenzung

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2003 - 2 LB 105/02

    Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen; Umbau einer Fahrstraße in eine

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - 4 L 220/13

    Entstehung der Beitragsschuld im Straßenausbaubeitragsrecht nach dem KAG LSA in

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2017 - 2 LB 22/16

    Straßenausbaubeitrag; Eckgrundstücksvergünstigung nur für Wohnbebauung;

  • VG Cottbus, 11.06.2018 - 3 K 1211/12

    Straßenbaubeiträgen für straßenbauliche Maßnahmen

  • VG Schleswig, 05.11.2010 - 9 A 72/07

    Ausbaubeiträge

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.03.2022 - 3 LZ 477/18

    Bemessung von Niederschlagswasserbeiträgen

  • VG Schleswig, 13.10.2010 - 9 A 72/07

    Beitragsfähigkeit der Ersetzung einer Fahrbahnoberfläche durch ein neues

  • VG Stade, 28.04.2005 - 6 A 887/03

    Heranziehung zu einer Vorausleistung auf den Straßenausbaubeitrag; Kosten für

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.12.2004 - 2 M 574/04

    Umdeutung einer mit neuem Vortrag geführten Beschwerde durch das

  • VG Gera, 06.02.2003 - 4 K 245/99

    Ausbaubeiträge; wiederkehrender Beitrag für Verkehrsanlagen; wiederkehrende

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